Verhütung
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VerhütungHormonelle Verhütungsmittel sind in Deutschland verschreibungspflichtig: kombinierte Pille, Minipille, Vaginalring, Pflaster und Hormonspirale. Vor der Verordnung werden Thromboserisiko, Migräne mit Aura, Rauchverhalten und Blutdruck geprüft. Diese Seite erklärt die Methoden, den Ablauf einer Folgeverordnung, die Kostenübernahme durch die Krankenkasse und die Sonderstellung der Pille danach.
Hormonelle Verhütung gliedert sich in zwei Gruppen. Kombinierte Präparate enthalten ein Östrogen und ein Gestagen; dazu zählen die kombinierte Pille, der Vaginalring und das Verhütungspflaster. Reine Gestagenmethoden kommen ohne Östrogen aus; dazu gehören die Minipille, die Dreimonatsspritze, das Hormonstäbchen im Oberarm und die Hormonspirale.
Alle diese Methoden sind verschreibungspflichtig. Der Unterschied liegt weniger in der Zuverlässigkeit als in der Anwendung und im Risikoprofil. Pille, Ring und Pflaster erfordern eine regelmäßige Anwendung im Zyklusrhythmus, wobei der Ring alle drei Wochen und das Pflaster wöchentlich gewechselt wird. Spirale und Stäbchen wirken über Jahre und sind unabhängig von der täglichen Zuverlässigkeit, müssen aber ärztlich eingesetzt werden.
Nicht hormonell und rezeptfrei sind Kondome, Diaphragma mit Gel und die Kupferspirale, wobei letztere ebenfalls ärztlich eingesetzt wird. Wer eine Methode sucht, sollte weniger nach der theoretischen Sicherheit fragen als danach, welche Anwendung realistisch in den eigenen Alltag passt. Die zuverlässigste Methode ist die, die tatsächlich korrekt angewendet wird.
Die kombinierte Pille unterdrückt den Eisprung zuverlässig und macht den Zyklus planbar, sie erhöht aber das Risiko für venöse Thromboembolien. Die Minipille mit Desogestrel unterdrückt den Eisprung ebenfalls, kommt ohne Östrogen aus und ist damit auch für Frauen geeignet, bei denen ein Östrogen nicht infrage kommt, etwa in der Stillzeit oder bei Migräne mit Aura.
Das Risikoprofil unterscheidet sich innerhalb der kombinierten Präparate deutlich. Nach Bewertung der europäischen Arzneimittelbehörden und des BfArM gehen Präparate mit den Gestagenen Desogestrel, Gestoden oder Drospirenon mit einem höheren Thromboembolierisiko einher als Präparate mit Levonorgestrel. Für den Einstieg wird deshalb üblicherweise ein levonorgestrelhaltiges Präparat gewählt.
Gestagenmethoden bringen häufiger eine unregelmäßige Blutung mit sich, besonders in den ersten Monaten. Bei der Hormonspirale bleibt die Blutung oft schwächer oder setzt ganz aus, was medizinisch unbedenklich ist, viele Anwenderinnen aber verunsichert. Kein Präparat ist per se besser als ein anderes; entscheidend sind Vorerkrankungen, Verträglichkeit und die Frage, wie regelmäßig eine tägliche Einnahme im Alltag gelingt.
Vor jeder Verordnung eines kombinierten Präparats werden dieselben Punkte abgefragt, weil sie über ein ernstes Risiko entscheiden: das venöse Blutgerinnsel. Geprüft werden eine frühere Thrombose oder Lungenembolie, entsprechende Fälle bei Eltern oder Geschwistern in jungen Jahren, eine bekannte Gerinnungsstörung, Rauchen, Alter, Blutdruck, Gewicht und längere Ruhigstellung, etwa nach einer Operation.
Einige Konstellationen schließen ein kombiniertes Präparat aus. Dazu zählen eine Migräne mit Aura, weil das Schlaganfallrisiko steigt, Rauchen ab dem 35. Lebensjahr, eine durchgemachte Thrombose, ein unbehandelter Bluthochdruck und bestimmte Lebererkrankungen. In diesen Fällen bleibt eine reine Gestagenmethode meist möglich, weil sie das Thromboserisiko nicht in vergleichbarer Weise erhöht.
Wichtig sind außerdem die Warnzeichen während der Anwendung. Einseitige Schwellung oder Schmerz im Bein, plötzliche Atemnot, stechender Brustschmerz, neu aufgetretene Sehstörungen oder ein ungewohnt starker einseitiger Kopfschmerz gehören sofort ärztlich abgeklärt. Ein aktueller Blutdruckwert gehört zu jeder Verordnung; er lässt sich in jeder Apotheke oder mit einem geeigneten Gerät zu Hause messen.
Für eine Folgeverordnung genügen in der Regel das bisher angewendete Präparat, die Angabe, wie lange und wie gut es vertragen wurde, sowie ein aktueller Blutdruckwert. Voraussetzung ist, dass sich in der Zwischenzeit nichts Wesentliches geändert hat: keine neue Erkrankung, keine neue Dauermedikation, kein Rauchbeginn, keine Schwangerschaft.
Der Ablauf ist schriftlich. Sie füllen einen medizinischen Fragebogen aus, ein Arzt wertet die Angaben aus und entscheidet über die Verordnung. Eine Videosprechstunde oder ein Telefongespräch gehört nicht dazu; bei Rückfragen fordert der Arzt Unterlagen nach. Verantwortlich ist lek. Damian Wojno, polnische Approbation, Nr. 3211301, Ärztekammer in Olsztyn. Nach Paragraf 2 Absatz 1a AMVV steht eine Verordnung aus einem anderen EU-Staat einer deutschen gleich.
Fällt die Beurteilung positiv aus, erhalten Sie ein Privatrezept nach dem Anhang der Durchführungsrichtlinie 2012/52/EU als PDF per E-Mail; Sie drucken es aus oder zeigen es und legen es in einer Apotheke vor, zusammen mit einem gültigen Ausweisdokument. Der erstmalige Einstieg in eine hormonelle Verhütung gehört dagegen in eine Arztpraxis mit körperlicher Untersuchung; bei uns fordern Sie ausschließlich ein Folgerezept für ein Präparat an, das Sie bereits anwenden. Die Gebühr dafür beträgt 24,90 Euro und deckt die ärztliche Beurteilung, nicht die Ausstellung eines bestimmten Dokuments. Lehnt der Arzt aus medizinischen Gründen ab, wird sie erstattet. Werden angeforderte Unterlagen nicht nachgereicht, gilt die Beurteilung als erbracht und die Gebühr wird nicht erstattet. Eine bevorzugte Bearbeitung kostet zusätzlich 9,90 Euro.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel bis zum vollendeten 22. Lebensjahr; Grundlage ist Paragraf 24a SGB V. Bis zum 18. Geburtstag entfällt die Zuzahlung, danach fällt bis zur Altersgrenze die übliche gesetzliche Zuzahlung an. Ab dem 22. Geburtstag tragen Versicherte die Kosten vollständig selbst, unabhängig vom Präparat.
Der Selbstzahlerpreis hängt vom Wirkstoff, von der Packungsgröße und vom Hersteller ab und unterscheidet sich zwischen Generika und Originalpräparaten deutlich. Eine größere Packung ist pro Monat meist günstiger als drei einzelne. Den konkreten Preis nennt Ihnen jede Apotheke, wenn Sie den Präparatenamen angeben.
An dieser Stelle gehört eine ehrliche Abgrenzung hin: Ein Kassenrezept nach Muster 16 ist nicht unser Produkt. Wir stellen Privatverordnungen aus, auch für Frauen unter 22 Jahren. Wer die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse nutzen möchte, ist in einer Arztpraxis mit Kassenzulassung richtig. Was wir anbieten, ist ein anderer Nutzen: eine schriftliche Beurteilung ohne Wartezeit auf einen Termin, für Menschen, die ihre laufende Verhütung fortführen wollen.
Wird eine Pille vergessen, entscheidet über das weitere Vorgehen, welches Präparat angewendet wird und in welcher Zykluswoche das Versäumnis passiert ist. Die verbindliche Anweisung dazu steht im Beipackzettel des konkreten Präparats, weil sich das Zeitfenster zwischen kombinierter Pille und Minipille unterscheidet: Bei der Minipille ist es deutlich enger.
Erbrechen oder starker Durchfall innerhalb weniger Stunden nach der Einnahme können dazu führen, dass der Wirkstoff nicht ausreichend aufgenommen wurde. In diesem Fall gilt die Einnahme als versäumt, und es gelten dieselben Regeln wie beim Vergessen. Ring und Pflaster sind davon nicht betroffen, weil die Aufnahme nicht über den Magen erfolgt.
Wechselwirkungen sind der zweite häufige Grund für ein Versagen. Bestimmte Antiepileptika, das Tuberkulosemittel Rifampicin, einige antiretrovirale Arzneimittel und Johanniskraut können die Wirkung hormoneller Verhütungsmittel abschwächen. Johanniskraut ist rezeptfrei erhältlich und wird deshalb oft nicht als Arzneimittel wahrgenommen. Wer neu ein Medikament erhält, sollte in der Apotheke aktiv nach der Wechselwirkung mit der Verhütung fragen und im Zweifel zusätzlich mit Kondom verhüten.
Die Pille danach ist in Deutschland seit 2015 ohne Rezept in der Apotheke erhältlich und damit von den übrigen hormonellen Methoden ausgenommen. Levonorgestrel wirkt bis 72 Stunden nach dem Verkehr, Ulipristalacetat bis 120 Stunden. Je früher die Einnahme erfolgt, desto höher ist die Wirksamkeit; die Zeit ist hier der wichtigste Faktor.
Die Pille danach ist keine laufende Verhütungsmethode. Sie verschiebt oder verhindert den Eisprung und wirkt nicht mehr, wenn dieser bereits stattgefunden hat. Eine bestehende Schwangerschaft bricht sie nicht ab. Für den regelmäßigen Bedarf ist sie weder gedacht noch geeignet, weil sie den Zyklus durcheinanderbringt und weniger zuverlässig schützt als eine planmäßige Verhütung.
In der Apotheke gehört ein kurzes Beratungsgespräch dazu, in dem Zeitpunkt des Verkehrs, Zykluslage, Körpergewicht und andere eingenommene Arzneimittel angesprochen werden. Wer die Pille danach eingenommen hat und danach eine dauerhafte Verhütung beginnen oder wiederaufnehmen möchte, sollte das zeitnah klären. Bis zum vollendeten 22. Lebensjahr ist die Pille danach auf Kassenrezept eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung; dafür ist eine Arztpraxis mit Kassenzulassung zuständig.
Keine Verordnung erfolgt, wenn eine Gegenanzeige für die gewünschte Methode vorliegt, wenn die Angaben unvollständig oder widersprüchlich sind oder wenn eine körperliche Untersuchung erforderlich ist. Das betrifft insbesondere den Erstbeginn einer hormonellen Verhütung, den Wechsel auf ein Präparat mit anderem Risikoprofil und das Einsetzen von Spirale oder Hormonstäbchen, das ohnehin nur vor Ort möglich ist.
Ebenfalls ausgeschlossen sind Fälle mit ungeklärten Beschwerden. Unregelmäßige Blutungen ohne erkennbare Ursache, Blutungen nach dem Geschlechtsverkehr, Unterbauchschmerzen oder ein auffälliger Tastbefund gehören abgeklärt, bevor eine hormonelle Behandlung fortgeführt wird. Eine Verordnung würde hier nur die Abklärung verzögern.
Unabhängig von der Verhütung werden grundsätzlich keine Betäubungsmittel und keine Arzneimittel mit besonderen Verschreibungsvorschriften verordnet: keine Opioide wie Tramadol oder Tilidin, keine Benzodiazepine wie Lorazepam oder Diazepam, keine Schlafmittel vom Z-Typ, keine Stimulanzien, keine Gabapentinoide wie Pregabalin oder Gabapentin und kein medizinisches Cannabis. Diese Gruppen sind vom Fernbehandlungsweg ausgenommen.
Ja. Alle hormonellen Verhütungsmittel sind in Deutschland verschreibungspflichtig, also kombinierte Pille, Minipille, Vaginalring, Pflaster, Dreimonatsspritze, Hormonstäbchen und Hormonspirale. Ausgenommen ist allein die Pille danach, die seit 2015 rezeptfrei in der Apotheke erhältlich ist. Rezeptfrei und nicht hormonell sind außerdem Kondome und das Diaphragma.
Sie geben im Fragebogen das bisherige Präparat, die Verträglichkeit, einen aktuellen Blutdruckwert und Veränderungen seit der letzten Verordnung an. Ein Arzt wertet die Angaben schriftlich aus; eine Videosprechstunde findet nicht statt. Bei positiver Beurteilung erhalten Sie ein Privatrezept nach dem Anhang der Durchführungsrichtlinie 2012/52/EU als PDF per E-Mail; Sie drucken es aus oder zeigen es und legen es in einer Apotheke vor, zusammen mit einem gültigen Ausweisdokument.
Vor allem das Risiko für ein venöses Blutgerinnsel. Abgefragt werden frühere Thrombosen oder Lungenembolien, entsprechende Fälle in der Familie, bekannte Gerinnungsstörungen, Rauchen, Alter, Blutdruck und Gewicht. Eine Migräne mit Aura, Rauchen ab dem 35. Lebensjahr, eine durchgemachte Thrombose und unbehandelter Bluthochdruck schließen ein kombiniertes Präparat aus; eine reine Gestagenmethode bleibt dann meist möglich.
Ab dem 22. Geburtstag. Nach Paragraf 24a SGB V übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen verschreibungspflichtige Verhütungsmittel bis zum vollendeten 22. Lebensjahr, bis zum 18. Geburtstag ohne Zuzahlung und danach mit der üblichen gesetzlichen Zuzahlung. Anschließend zahlen Versicherte den vollen Apothekenpreis selbst.
Als Selbstzahlerin hängt der Preis vom Wirkstoff, vom Hersteller und von der Packungsgröße ab; zwischen Generikum und Originalpräparat liegen deutliche Unterschiede, und eine Dreimonatspackung ist pro Monat meist günstiger. Den konkreten Betrag nennt Ihnen jede Apotheke, wenn Sie den Präparatenamen angeben. Unsere Gebühr für die ärztliche Beurteilung beträgt 24,90 Euro und ist davon getrennt.